Weitere Entscheidung unten: VG Dresden, 07.11.2001

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2001 - 1 B 1254/01   

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https://dejure.org/2001,8478
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2001 - 1 B 1254/01 (https://dejure.org/2001,8478)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.10.2001 - 1 B 1254/01 (https://dejure.org/2001,8478)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - 1 B 1254/01 (https://dejure.org/2001,8478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsreferendars auf Beschränkung der Zugangskontrollen zum Dienstgebäude auf eine bloße Identitätskontrolle; Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung von Rechtsreferendaren und anderen Beschäftigten bzw. Personengruppen bei der Zugangskontrolle zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1066 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 103
  • DVBl 2002, 140 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1990 - 15 A 460/88

    Umfang des Hausrechts an einem im Verwaltungsgebrauch stehenden Rathausgebäude;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2001 - 1 B 1254/01
    So kann dem Antragsteller nicht gefolgt werden, wenn er meint, das Verwaltungsgericht habe die in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1990 - 15 A 460/88 - (OVGE 42, 93 = DVBl. 1991, 495 = NWVBl. 1990, 344 = NVwZ-RR 1991, 35) angesprochenen Grenzen des Hausrechts verkannt.
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Ob die ungeschriebene, dem Grunde nach aber nahezu einhellig anerkannte Befugnis öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger, Störungen durch natürliche Personen mit dem Instrument des öffentlich-rechtlichen Hausverbots zu begegnen (kritisch zuletzt Brüning, DÖV 2003, 389, 392 ff), aus der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft oder aber aus einer mit dem Verwaltungsverfahren einhergehenden Ordnungsgewalt (dazu Knemeyer aaO 600 f; vgl auch Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 2. Oktober 2001 - 1 B 1254/01 - NVwZ 2002, 103, 104) [OVG Nordrhein-Westfalen 02.10.2001 - 1 B 1254/01] folgt, ist insoweit zunächst ohne Belang.
  • SG Aachen, 12.06.2015 - S 11 AS 521/15

    Hausverbot beim JobCenter - Sozialgerichte nicht zuständig

    Zu diesem Zweck war die Erteilung des Hausverbots auch objektiv dienlich." (BSG, a.a.O., Hervorhebungen durch Verfasser) Und weiter heißt es: "Ob die ungeschriebene, dem Grunde nach aber nahezu einhellig anerkannte Befugnis öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger, Störungen durch natürliche Personen mit dem Instrument des öffentlich-rechtlichen Hausverbots zu begegnen (kritisch zuletzt Brüning, DÖV 2003, 389, 392 ff), aus der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft oder aber aus einer mit dem Verwaltungsverfahren einhergehenden Ordnungsgewalt (dazu Knemeyer aaO 600 f; vgl auch Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Oktober 2001 - 1 B 1254/01 - NVwZ 2002, 103, 104) folgt, ist insoweit zunächst ohne Belang ( )" (BSG, a.a.O., Hervorhebungen durch Verfasser).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 1 A 749/06

    Beschlagnahme eines als Schlüsselanhänger benutzten Taschenmessers und eines

    - 1 B 1254/01 -, NVwZ 2002, 103 (die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 16. Januar 2002 - 2 BvR 1958/01 -, n.v., nicht zur Entscheidung angenommen), erläutert und insoweit ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - 4 A 1778/12

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse aus einer Widerholungsgefahr bei Ungewissheit

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 1 A 749/06 -, NJW 2007, 3798; Beschluss vom 2. Oktober 2001 - 1 B 1254/01 -, NVwZ 2002, 103; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 10 B 2/10 -, juris; VG Minden, Urteil vom 18. Januar 2006 - 4 K 1700/04 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 26. September 2011 - 1 K 680/09 -, juris; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012 - 2 BvR 2405/11 -, BayVBl. 2013, 112; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 7 B 17.11 -, NJW 2011, 2530.
  • SG Aachen, 12.06.2015 - S 11 AS 522/15

    Hausverbot beim JobCenter - Sozialgerichte nicht zuständig

    Zu diesem Zweck war die Erteilung des Hausverbots auch objektiv dienlich." (BSG, a.a.O., Hervorhebungen durch Verfasser) Und weiter heißt es: "Ob die ungeschriebene, dem Grunde nach aber nahezu einhellig anerkannte Befugnis öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger, Störungen durch natürliche Personen mit dem Instrument des öffentlich-rechtlichen Hausverbots zu begegnen (kritisch zuletzt Brüning, DÖV 2003, 389, 392 ff), aus der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft oder aber aus einer mit dem Verwaltungsverfahren einhergehenden Ordnungsgewalt (dazu Knemeyer aaO 600 f; vgl auch Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Oktober 2001 - 1 B 1254/01 - NVwZ 2002, 103, 104) folgt, ist insoweit zunächst ohne Belang ( )" (BSG, a.a.O., Hervorhebungen durch Verfasser).
  • VG Berlin, 18.07.2013 - 1 K 191.12

    Personenkontrolle bei Gerichtsreferendar; Akteneinsichts- und Auskunftsanspruch

    Vielmehr stellten die Personenkontrollen allenfalls eine geringfügige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Klägers dar, ohne dass die Ausübung dieses Rechts ernsthaft in Frage gestellt worden wäre (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 2. Oktober 2011 - 1 B 1254/01 - NVwZ 2001, S. 102 [104]).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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Rechtsprechung
   VG Dresden, 07.11.2001 - 14 K 1427/01   

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https://dejure.org/2001,20199
VG Dresden, 07.11.2001 - 14 K 1427/01 (https://dejure.org/2001,20199)
VG Dresden, Entscheidung vom 07.11.2001 - 14 K 1427/01 (https://dejure.org/2001,20199)
VG Dresden, Entscheidung vom 07. November 2001 - 14 K 1427/01 (https://dejure.org/2001,20199)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer in einer Aufenthaltsbefugnis festgesetzten Wohnsitzauflage; Erteilung der Aufenthaltsbefugnis mit Auflagen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VG Dresden, 07.11.2001 - 14 K 1427/01
    Hierbei sind die Anforderungen an die Regelungsdichte umso höher, je stärker das Verwaltungshandeln in wesentliche Bereiche eingreift (vgl. BVerfG, Beschl, v. 20.10.1981 -1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

    Auszug aus VG Dresden, 07.11.2001 - 14 K 1427/01
    Die Wohnsitzauflage verletzt allerdings nicht Art. 26 Genfer Flüchtlingskonvention - GFK -, der auf Grund des Zustimmungsgesetzes vom 01.09.1953 (BGBl.. II S. 559) als innerstaatliches Recht im Range eines Bundesgesetzes zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.01.1994 - 9 C 48/92 -, BVerwGE 95, 42).
  • VG Dresden, 07.11.2001 - 14 K 638/01
    Auszug aus VG Dresden, 07.11.2001 - 14 K 1427/01
    Die Kammer hat diese Frage in ihrer Rechtsprechung verneint (siehe z.B. Urt. v. 07.11.2001 - 14 K 638/01 -).
  • VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01

    Aufenthaltsbefugnis; Auflage; Wohnsitz; Sozialhilfe

    Daraus wird abgeleitet, dass Auflagen (gemäß § 14 Abs. 2 AuslG, bzw. räumliche Beschränkungen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 AuslG) nicht gegen Artikel 26 GFK verstoßen, weil diese Einschränkungen unter den gleichen Umständen allen Ausländern mit einer Aufenthaltsgenehmigung auferlegt werden können (OVG Lüneburg aaO; VG Dresden, Urteil vom 07.11.2001 - 14 K 1427/01 - NVwZ Beilage I 9/2002, 103).
  • VG Leipzig, 15.12.2005 - 5 K 1505/02

    D (A), Aufenthaltsbefugnis, Wohnsitzauflage, Konventionsflüchtlinge,

    Auch wenn dies zu einem Verlust der ausländerrechtlichen Zuständigkeit des Beklagten geführt hat, verbleibt es dabei, dass dieser Rechtsträger der Erlassbehörde und damit gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO richtiger Beklagter ist (vgl. VG Dresden, Urt. v. 7.11.2001 ­ 14 K 1427/01 ­ InfAuslR 2002, 242; Meissner in: Schoch/Schmidt-.
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